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Der Freundeskreis fördert die Grundschule Husby durch ideelle und materielle Unterstützung. Wir sammeln Spenden, um damit den Schulalltag für unsere Kinder positiv zu beeinflussen.

 

Wir freuen uns über Ihre/deine Unterstützung!

Werde Mitglied ab 4€/Monat und melde dich hier an.

Du willst mehr tun und bei Veranstaltungen aktiv mithelfen oder sogar bei der Planung dabei sein?

Dann schreib uns an   
Über diese Adresse erhältst du auch eine Anmeldung als pdf, falls du dich nicht elektronisch anmelden willst.

 

Der Freundeskreis möchte sich auch 2025 ganz herzlich für ein weiteres tolles Jahr der Zusammenarbeit bedanken. Folgende Projekte konnten wir in dem vergangenen Jahr dank Ihrer Unterstützung ermöglichen und damit den Schulalltag für die Kinder und Lehrer abwechslungsreicher gestalten:

  • Neue Schaumstoff-Bausteine für die Oase

  • Lesehäuschen im Eingangsbereich für die Schüler

  • Spielzeug für die Pausen

  • Einrichtung des „Snoozel“-Ruheraums

  • mehrere Busfahrten wie z.B. zum Weihnachtsmärchen oder zum Fußball Turnier

  • regelmäßige Begleitung der Draußenschulen der dritten Klassen durch eine Naturpädagogin

  • Klassenzuschüsse für Spiele und unterstützende Materialien für den Unterricht

  • kleine Nikoläuse für alle Kinder auf Wunsch der Lehrkräfte für jede Klasse eine „Aktivitäts-Box“ mit kleinen Spielen für die Kinder. 

  • Mit einem „Sparstrumpf“ unterstützen wir die tägliche Arbeit der Lehrkräfte, aus dem sie unbürokratisch kleinere Anschaffungen finanzieren können um den Unterricht oder den Klassenraum inspirierend zu gestalten.  

 

Und auch für 2026 haben wir schon einige Projekte in Planung wie Kerzenfärben- und verkauf zu Ostern und Weihnachten, den Lauftag und die Unterstützung beim Gemeindefest. 

 

Da mit diesem Schuljahr einige Vorstandsmitglieder aus dem Freundeskreis ausscheiden werden, ziehen wir die Wahl zum Vorstand in den Juni vor. Wir würden uns freuen, wenn sich dann ein paar neue Eltern einfinden, die sich in dem Freundeskreis einbringen möchten. Wer sich bis dahin ein Bild unserer Arbeit machen will, ist jederzeit als Beisitzer herzlich willkommen. Meldet euch bei Interesse gerne unter  oder sprecht uns einfach an.

 

Liebe Grüße

Der Freundeskreis

 

Benjamin König, 1. Vorsitzender

Bea Thylmann, stellvertredende Vorsitzende

Helena Göbel, Kassenwart

Tanja Kindler, Schriftführer

Anna Kühl, Beisitzer

Lena Lilley, Beisitzer

Claudia Ehlers, Beisitzer

Sabrina Klink, Beisitzer

 

 

Satzung

Satzung des Freundeskreises der Grundschule Husby
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Grundschule Husby.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.
3. Der Sitz des Vereins ist 24975 Husby.
§ 2 Zweck
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
7. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, durch
ideelle und materielle Unterstützung der Grundschule Husby (§ 58 Nr. 1 AO).
8. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
10. Mitglied des Freundeskreises kann jede natürliche Person sein, sowie auch juristische
Personen wie Vereine, Verbände oder Firmen.
11. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
12. Der Austritt aus dem Verein muss 3 Monate vor Beendigung des laufenden Schuljahres
oder Halbjahres erfolgen.
13. Die Kündigung muss schriftlich oder per e-mail gegenüber dem Vorstand erklärt
werden.
14. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
15. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in
grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss
entscheidet der Vorstand.
16. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes. Bei juristischen Personen mit
deren Erlöschen.
17. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem
Vereinsvermögen.
18. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit (1/1, ½
jährlich) der Mitgliedsbeiträge wird durch den Antragsteller selbst festgelegt. Der
Mitgliedsbeitrag beträgt jedoch min. 4,- Euro pro Kalendermonat (48,- Euro jährlich).
§ 4 Vorstand
19. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, und dem 2.
Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
20. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
21. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr
gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
22. Die Arbeit des Vorstandes wird von einem Beirat unterstützt. Er besteht aus 3
Mitgliedern und wird ebenfalls für ein Jahr gewählt.
23. Dem Beirat können auch der Schulleiter und andere Mitglieder des Lehrerkollegiums
der Grundschule Husby angehören.
24. Alle Wahlberechtigten müssen Mitglied des Vereins sein.
§ 5 Kassenprüfer
25. Von der Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 1 Jahr zu
wählen.
26. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße
Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen.
§ 6 Mitgliederversammlung
27. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muss eine
Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es
erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
28. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist
von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
29. Der Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle einer Verhinderung der 2.
Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der
Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch
dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
30. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
31. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist
jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich.
32. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das
vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.Ihr Text

 

Flyer