Oase
Die Grundschule Husby ist Offene Ganztagsschule (OGS).
Seit mehr als 20 Jahren bietet die Grundschule Husby eine Betreuung vor und nach dem Unterricht an. Die Offene Ganztagsschule soll die pädagogischen Ziele von Schule unterstützen. Sie soll ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen. Der Träger der OGS ist wie bereits in der Oase (bisheriges Betreuungsangebot) der Schulverband sein.
An mindestens 3 Tagen in der Woche, werden am Nachmittag (zwischen 14 und 16 Uhr) Kurse angeboten, die den Unterricht ergänzen. Die Teilnahme einschließlich der Wahl der unterrichtsergänzenden Angebote ist offen für alle Schülerinnen und Schüler der Schule und grundsätzlich freiwillig. Die Anmeldung für ein Angebot erfolgt für mindestens ein Schulhalbjahr, die Teilnahme ist verbindlich. Auf den direkten Wegen zwischen Schule und Wohnort besteht Versicherungsschutz. Zu Anfang des Schuljahres und Halbjahres findet eine Schnupperwoche statt, in dem ein Kurs ausprobiert werden kann, bevor sich ein Kind festlegt. Die Kursangebote werden vom Land bezuschusst, können jedoch nicht vollständig finanziert werden. Deshalb fallen je nach gewähltem Kurs ggf. Kursgebühren und Materialkosten an.
Für die Kurse gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Kindern, da es bei weniger Kindern keine Fördermittel vom Land gibt. Bei der Kurswahl versuchen wir tendenziell die Wünsche der Kinder zu berücksichtigen. Wenn sich ein Kind bei mehreren Kursen anmeldet gehen wir nach Erst- und Zweitwunsch. Sollte ein Kurs trotzdem überbelegt sein, entscheidet das Los.
Weiterhin besteht die Möglichkeit die Kinder zusätzlich zur Betreuung anzumelden.
Wichtige Infos auf einen Blick:
Öffnungszeiten an Schultagen von 7.05 Uhr bis 8.15 Uhr und 12.05 Uhr bis 16.05 Uhr.
Kosten ohne Mittagessen
Infos folgen.
Ferienbetreuung
Infos folgen
Betreuungsangebote an bwg l. Ferientagen:
Infos folgen
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an die Oase
Telefon: 016096326514 Zwischen 12 Uhr und 14 Uhr ist das Telefon nicht besetzt!
oder per
(erreichbar zwischen 7.05 Uhr und 8.00 Uhr oder
zwischen 11.45 Uhr und 16.00 Uhr)
Ferienbetreuung 2026 bis 2028
Elternbrief Ferienbetreuungszeiten 2026
Tomas Bestmann & ihre OGS Teams
Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Sie kann auch von Kindern besucht werden, die sonst nicht in die Oase gehen.
Betreuungszeiten sind von 7.00 bis 14.00 Uhr.
Für die Durchführung ist eine Teilnehmerzahl von mindestens acht Kindern erforderlich! Bei weniger Kindern findet kann leider keine Betreuung stattfinden.
Satzungsordnung für die Benutzung der Angebote im Rahmen der OGS
Satzung für die Benutzung der Angebote im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Husby
des Schulverbandes Mittelangeln
Nach Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 12.07.2018 und aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 08.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 6 des Kommunal- Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung des Schulverbandes Mittelangeln vom 19.05.2026 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Geltungsbereich und Rechtsform
Diese Satzung gilt für das Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Husby, Schulstraße 16, 24975 Husby.
Der Träger der Grundschule Husby, der Schulverband Mittelangeln, betreibt die Offene Ganztagsschule nach der Genehmigung des Ministeriums für Bildung Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 07.04.2022 als öffentliche Einrichtung.
§ 2
Kooperation
Zur Gestaltung und dem Betrieb der Offenen Ganztagsschule arbeitet der Schulträger eng mit der Schulleitung, den Lehrkräften und Eltern zusammen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen im Schulverband oder sonstigen geeigneten Einrichtungen oder Vereinen ist erwünscht. Zur Regelung des Betriebes werden ggf. Verträge zwischen den Beteiligten geschlossen.
§ 3
Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule
Die Offene Ganztagsschule bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen Angebote wie Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, musisch-künstlerische Betreuung, Sport Spiel und allgemeine Freizeitbetreuung außerhalb der Unterrichtszeit an. Die Teilnahme am Betrieb der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern der Grundschule Husby offen.
In Ausnahmefällen können für einzelne Angebote auch andere Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Über eine Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
§ 4
Öffnungszeiten, Ferienregelung, Sonderdienste
Die Offene Ganztagsschule bietet Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 08.15 Uhr und von 12.05 Uhr bis 16.00 Uhr Betreuungs- und Bildungsangebote (Unterricht ergänzende Angebote) an.
Gemäß dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 01.08.2026 (§24 Absatz 4 SGB VIII) umfasst die Betreuung mindestens 8 Stunden (inkl. Unterricht) von Montag bis Freitag (die keine gesetzlichen Feiertage sind). Die Zahl der Schließtage wird auf die Höchstgrenze von 20 Tagen im Schuljahr festgelegt.
Wird die Offene Ganztagsschule auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen vorübergehend geschlossen oder in Ihrem Betrieb eingeschränkt, besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung oder auf Schadensersatz. Eine Erstattung der Gebühr aus diesem Grunde erfolgt nicht.
§ 5
Aufnahme
Die Aufnahme des Kindes erfolgt durch Anmeldung der Erziehungsberechtigten über das vom Schulverband Mittelangeln bereitgestellte Buchungssystem. Die Anmeldung muss mindestens für ein Schulhalbjahr verbindlich erklärt werden. Zwischenzeitliche, im laufenden Schulhalbjahr bedingte Anmeldungen und Aufnahmen sind jeweils zum 01. eines Monats möglich. Wird das Kind im Laufe eines Monats aufgenommen, so ist die volle Gebühr für diesen Monat fällig.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse. Der Anspruch beginnt mit der Einschulung und gilt bis zum Übergang in die fünfte Klasse. Zugleich gilt: In jedem folgenden Schuljahr erhält auch der neu eingeschulte erste Jahrgang diesen Anspruch, der ebenfalls bis zum Übergang in die fünfte Klasse fortbesteht. Auf diese Weise wird der Anspruch schrittweise auf alle Klassenstufen der Grundschule ausgeweitet.
§ 6
Abmeldung und Kündigung
Der Vertrag endet automatisch zum Schuljahresende.
Eine Abmeldung des Kindes ist in der Regel nur zum Ende eines Halbjahres, nach § 5 mit einer Frist von sechs Wochen, möglich. Die Abmeldung ist schriftlich über den Schulverband zu tätigen.
In besonderen Fällen kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Betreuungsverhältnis, mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende, beendet werden. Eine Entscheidung trifft der Schulträger. Scheidet das Kind im Laufe eines Monats aus, so ist die volle Gebühr für diesen Monat zu entrichten.
Werden die Gebühren über einen Zeitraum von zwei Monaten unbegründet nicht gezahlt, so wird die Betreuung des Kindes automatisch eingestellt. Die Betreuung wird nach einem Ausschluss erst wieder aufgenommen, wenn die Rückstände vollständig ausgeglichen sind.
Der Schulverband kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Die Schulleitung ist vor der Kündigung anzuhören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Kind in der erforderlichen Weise nicht betreut werden kann oder die Betreuung der übrigen Kinder erheblich stört.
§ 7
Regelung für den Besuch der Einrichtung
Die Aufsichtspflicht obliegt kraft Gesetz (§ 1631 BGB) den Personensorgeberechtigten, in der Regel den Eltern. Entsprechend den Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler wird für die Dauer des Besuches des Ganztagsangebotes die Aufsichtspflicht auf den Einrichtungsträger übertragen. Der Träger setzt für die Erfüllung seiner Verpflichtung pädagogisch eingewiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
§ 8
Versicherungen
Die Offene Ganztagsschule ist eine Betreuungsmaßnahme, die vor und nach dem Unterricht im Zusammenwirken mit der Schule stattfindet. Nach § 2 des 7. Buches Sozialgesetzbuch sind die Kinder gegen Unfall während des Besuches der Offenen Ganztagsschule und auf dem Heimweg versichert. Dies gilt auch bei Fahrgemeinschaften. Außerhalb der Fahrzeiten des öffentlichen Personennahverkehrs (Schülerbeförderung) kann eine Beförderung nach Ende der Offenen Ganztagsschule von den Trägern der Einrichtung nicht gewährleistet werden.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet einen Unfall, den das Kind auf dem Weg von oder zur Schule hat, der Leitung der Offenen Ganztagsschule unverzüglich zu melden, damit diese ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse nachkommen kann.
Sachdeckungsschutz (Beschädigung, Verlust) besteht im Rahmen des Schulgesetzes durch den Kommunalen Schadenausgleich.
§ 9
Gebühren
Für die Nutzung der Angebote der Offenen Ganztagsschule werden von den Erziehungsberechtigten Gebühren, nach der jeweils geltenden Gebührensatzung für das Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Husby erhoben.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.09.2025 außer Kraft.
Mittelangeln, den 19.05.2026
Burkhard Gerling
Schulverbandsvorsteher
Kostensatzung
Gebührensatzung für die Benutzung der Angebote im Rahmen der
Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Husby
des Schulverbandes Mittelangeln
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 08.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 6 des Kommunal- Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung sowie § 9 der Satzung für die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Husby des Schulverbandes Mittelangeln in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch den Schulverband Mittelangeln vom 19.05.2026 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Allgemeines
Für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Husby werden zur teilweisen Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben.
Die Aufnahme und Betreuung von Schülerinnen und Schülern wird durch die Satzung für die Benutzung der Angebote an der Grundschule Husby des Schulverbandes Mittelangeln geregelt.
§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag der verbindlichen Anmeldung der Schülerinnen und Schülern und besteht nach der fristgerechten Kündigung oder dem Schulabgang des Kindes bis zum Ende des Schulhalbjahres fort.
Die Benutzungsgebühr ist bis zum 15. eines jeden Monats über das vom Schulverband Mittelangeln bereitgestellte Buchungssystem zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Die Benutzungsgebühr wird monatlich erhoben.
§ 3
Höhe der Gebühren
Die Betreuung muss verbindlich für ein Schulhalbjahr gebucht werden:
| 7.00-8.15 Uhr | 7.00-15.00 Uhr | 7.00-16.00 Uhr | |
| 1 Tag / Woche | 06,25 € | 18,00 € | 023,00 € |
| 2 Tage / Woche | 12,50 € | 36,00 € | 046,00 € |
| ab 3 Tage / Woche | 25,00 € | 90,00 € | 110,00 € |
Die Gebühren für die Ferienbetreuung gelten je Ferien und sind vor Nutzungsbeginn zu entrichten:
| Herbstferien | 45,00 € |
| Weihnachtsferien | 25,00 € |
| Osterferien | 45,00 € |
| Sommerferien | 45,00 € |
| sonstige/bewegliche Ferientage je Tag | 16,00 € |
Zusätzlich und parallel zu den regelmäßigen Angeboten der Offenen Ganztagsschule können zeitlich befristete Kurse angeboten werden, für die eine gesonderte Kursgebühr erhoben werden kann. Entstehen für die Angebote Materialkosten können diese zusätzlich erhoben werden. Die Zahlung erfolgt bargeldlos über das vom Schulverband Mittelangeln bereitgestellte Buchungssystem.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht in den Gebühren enthalten. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den Preisen des Lieferanten. Eine verbindliche Bestellung ist erforderlich.
Personensorgeberechtigte mit geringem Einkommen können auf Antrag die Gebühren für die Betreuung gemäß § 3 Absatz 1 und 2 dieser Satzung analog der jeweils gültigen Sozialstaffelregelung des Kreises Schleswig-Flensburg in Verbindung mit § 7 Absatz 1 bis Absatz 3 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ermäßigt bzw. erlassen werden. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen führt der Kreis Schleswig-Flensburg durch. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist der Gebührenermäßigungsantrag beim Amt Mittelangeln zu stellen.
Geschwisterermäßigungen werden auf Antrag in Höhe von 50% für das 3. und jedes weitere Kind gewährt.
§ 4
Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Schuljahres oder nach ordentlicher Kündigung zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Besondere Kündigungsfristen sind in § 6 der Satzung für die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Husby des Schulverbandes Mittelangeln geregelt.
§ 5
Gebührenschuldner
Die Erziehungsberechtigten oder die Person, auf deren Antrag das Kind aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
§ 6
Datenschutzbestimmungen
Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung der Gebühren im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der personenbezogenen Daten aus dem Melderegister und aus dem Datenbestand der Schule zulässig.
Der Schulverband Mittelangeln ist befugt auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen und nach den in Absatz 1 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Gebührenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Gebührenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten.
Die Verwendung von Datenträgern ist zulässig.
Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Veranlagung der Gebühren für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule und ggf. der Teilnahme an der Verpflegung.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 24.09.2025 außer Kraft.
Mittelangeln, den 19.05.2026
Burkhard Gerling
Schulverbandsvorsteher
